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   OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11   

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https://dejure.org/2012,36365
OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11 (https://dejure.org/2012,36365)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19.11.2012 - 4 EO 626/11 (https://dejure.org/2012,36365)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 (https://dejure.org/2012,36365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7; EGBGB Art 233 § 2b; VwGO § 123; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 3 b) iVm § 119 Abs 1 AO; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 3 b) iVm § 125 Abs 1 AO
    Ausbaubeiträge; Zur Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe, aber nicht der Lage nach bestimmbaren Teilfläche.; Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides; persönliche Beitragspflicht; schuldrechtliches Nutzungsrecht; hinreichende ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zur Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe, aber nicht der Lage nach bestimmbaren Teilfläche.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlagung einer nur der Größe nach bestimmbaren Teilfläche eines Buchgrundstücks zu einem Ausbaubeitrag

  • Justiz Thüringen

    Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe, aber nicht der Lage nach bestimmbaren Teilfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlagung einer nur der Größe nach bestimmbaren Teilfläche eines Buchgrundstücks zu einem Ausbaubeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht,

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Gegenstand der sachlichen Beitragspflicht ist grundsätzlich das gesamte Buchgrundstück (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - 4 ZKO 27/07 - ThürVBl. 2008, 139 und vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2002, 51 - 52).

    Der Senat hat entschieden, dass die Annahme der Nichtigkeit eines Bescheides wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn etwaige Zweifel an der Bestimmtheit eines Bescheides durch vorrangige Auslegung beseitigt werden können, und dass es für diese Auslegung nicht darauf ankommt, wie ein außen stehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheides verstehen musste (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsbeschluss vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 - ThürVGRspr. 2012, 129 - 132 zur Veranlagung eines Flurstückes, das Teil eines Buchgrundstückes ist und auch Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - NVwZ-RR 2002, 774 ff. zur Veranlagung mehrerer Buchgrundstücke).

  • OVG Thüringen, 30.08.2010 - 4 EO 659/08

    Bestimmtheit eines Entwässerungsbeitragsbescheids für ein Flurstück als Teil

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Der Senat hat entschieden, dass die Annahme der Nichtigkeit eines Bescheides wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn etwaige Zweifel an der Bestimmtheit eines Bescheides durch vorrangige Auslegung beseitigt werden können, und dass es für diese Auslegung nicht darauf ankommt, wie ein außen stehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheides verstehen musste (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsbeschluss vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 - ThürVGRspr. 2012, 129 - 132 zur Veranlagung eines Flurstückes, das Teil eines Buchgrundstückes ist und auch Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - NVwZ-RR 2002, 774 ff. zur Veranlagung mehrerer Buchgrundstücke).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Ob ein Bescheid die notwendige Bestimmtheit aufweist, ist gegebenenfalls durch Auslegung seines verfügenden Teils in Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 25. September 1990 - IX R 84/88 - BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - NVwZ 1999, 178 [181]).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Ob ein Bescheid die notwendige Bestimmtheit aufweist, ist gegebenenfalls durch Auslegung seines verfügenden Teils in Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 25. September 1990 - IX R 84/88 - BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 - NVwZ 1999, 178 [181]).
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Das Begehren der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren ist nach Auffassung des Senats gemäß § 88 VwGO so auszulegen, dass sie die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 21. Oktober 2002 im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO begehrt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - I B 113/91 - juris und vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81 - BFHE 134, 223 zu § 114 FGO; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 B 105/06 - juris; offen gelassen in dem Beschluss des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 2 EO 849/95 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Welche Anforderungen im einzelnen an die notwendige Bestimmtheit des Verwaltungsaktes zu stellen sind, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts, bei Abgabenbescheiden insbesondere nach der Art der Abgabe und den Umständen im Einzelfall (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. März 2000 - 4 ZEO 470/99 - juris, vom 1. September 2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, 212 f. = ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht von ungetrennten Hofräumen; Ausbaubeitrag;

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Gegenstand der sachlichen Beitragspflicht ist grundsätzlich das gesamte Buchgrundstück (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - 4 ZKO 27/07 - ThürVBl. 2008, 139 und vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2002, 51 - 52).
  • BFH, 26.02.1992 - I B 113/91

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Das Begehren der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren ist nach Auffassung des Senats gemäß § 88 VwGO so auszulegen, dass sie die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 21. Oktober 2002 im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO begehrt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - I B 113/91 - juris und vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81 - BFHE 134, 223 zu § 114 FGO; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 B 105/06 - juris; offen gelassen in dem Beschluss des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 2 EO 849/95 - ThürVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1992 - 7 B 2686/92

    Baugenehmigung; Genehmigung als Mehrfamilienhaus; Genehmigung als Übergangsheim

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Das Begehren der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren ist nach Auffassung des Senats gemäß § 88 VwGO so auszulegen, dass sie die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 21. Oktober 2002 im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO begehrt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - I B 113/91 - juris und vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81 - BFHE 134, 223 zu § 114 FGO; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 B 105/06 - juris; offen gelassen in dem Beschluss des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 2 EO 849/95 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
    Welche Anforderungen im einzelnen an die notwendige Bestimmtheit des Verwaltungsaktes zu stellen sind, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts, bei Abgabenbescheiden insbesondere nach der Art der Abgabe und den Umständen im Einzelfall (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. März 2000 - 4 ZEO 470/99 - juris, vom 1. September 2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, 212 f. = ThürVBl.
  • VG Braunschweig, 28.02.2006 - 2 B 105/06

    Rückübertragung von Verwaltungszuständigkeiten nach § 31 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG.

  • OVG Thüringen, 08.10.1996 - 2 EO 849/95

    Brandeinsatz der Freiwilligen Feuerwehr; Gebührenbescheid; Gebührenbescheid als

  • VG Berlin, 28.03.2012 - 3 K 366.11

    Streit um sonderpädagogischen Förderbedarf (autistische Behinderung)

  • VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass dann, wenn - wie vorliegend mit dem streitgegenständlichen Bescheid der Fall - (jeweils) nur für eine Teilfläche eines Grundstücks ein Herstellungsbeitrag erhoben werde, die Lage dieser beitragspflichtigen Teilfläche innerhalb des herangezogenen Grundstücks ausreichend deutlich gemacht werden müsse, damit der Abgabetatbestand hinreichend umrissen werden könne, wozu es grds. erforderlich sei, dass die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides genau umschrieben oder dass dem Bescheid ein Lageplan mit genauer Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werde (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 -, NVwZ-RR 1997, 731; OVG Thüringen, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, zit. nach juris, Rn. 310 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - 9. September 2015 - B 4 K 14.77 -, zit. nach juris, Rn. 26), lässt die Kammer im vorliegenden Eilverfahren offen, ob sie sich dieser Auffassung anzuschließen vermag.

    Schließlich ist nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung auch ohne entsprechenden Lageplan die Heranziehung einer Teilfläche hinreichend bestimmt, wenn dem Beitragsschuldner klar ist bzw. nach Treu und Glauben auf Grund der ihm bekannten Umstände klar sein musste, welche Grundstücksfläche als Umgriff herangezogen wurde (vgl. BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 1994 - 23 B 93.2262 -, zit. nach juris; Beschluss vom 24. März 2015 - 6 CS 15.389 -, zit. nach juris Rn. 8; OVG Thüringen, Beschluss vom 19. November 2012, a.a.O.; VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015, a.a.O.); was sich auch im vorliegenden Fall nicht ausschließen lässt.

  • VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 L 237/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bescheid über Schmutzwasserbeitrag

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass dann, wenn - wie vorliegend - nur für eine Teilfläche eines Grundstücks ein Herstellungsbeitrag erhoben werde, die Lage dieser beitragspflichtigen Teilfläche innerhalb des herangezogenen Grundstücks ausreichend deutlich gemacht werden müsse, damit der Abgabetatbestand hinreichend umrissen werden könne, wozu es grundsätzlich erforderlich sei, dass die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides genau umschrieben oder dass dem Bescheid ein Lageplan mit genauer Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werde (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 -, NVwZ-RR 1997, 731; Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - B 4 K 14.77 -, juris Rn. 26), lässt die Kammer im vorliegenden Eilverfahren offen, ob sie sich dieser Auffassung anzuschließen vermag.

    Nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung ist zudem etwa auch ohne entsprechenden Lageplan die Heranziehung einer Teilfläche hinreichend bestimmt, wenn dem Beitragsschuldner klar ist bzw. nach Treu und Glauben auf Grund der ihm bekannten Umstände klar sein musste, welche Grundstücksfläche als Umgriff herangezogen wurde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. März 2015 - 6 CS 15.389 -, juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 31; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - B 4 K 14.77 -, juris Rn. 26); was sich auch im vorliegenden Fall nicht ausschließen lässt.

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    Unter einem Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist der katastermäßig abgegrenzte Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs auf einem besonderen oder gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (sog. Buchgrundstück); es kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen (ThürOVG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 - juris Rn. 33).
  • VG Magdeburg, 20.02.2019 - 9 A 229/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen - "Grundsteuer A"

    Zwar muss auch ein Umlagebescheid - um den Bestimmtheitsanforderungen zu genügen - in seinem verfügenden Teil, d. h. dem Entscheidungssatz oder Spruch, dem die Regelungswirkung zukommt, hinreichend deutlich erkennen lassen, von wem [Schuldner] was [Umlage in Höhe von...] für welche Maßnahme [Mitgliedschaft im Unterhaltungsverband] und für welches Grundstück die Umlage gefordert wird (OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 - Thüringisches OVG, B. v. 19.11.2009 - 4 EO 626/11 - sowie Bayerischer VGH, B. v. 24.03.2015 - 6 CS 15.389 -, alle juris, zum Anschlussbeitragsrecht).
  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14

    Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu

    Es kann hier daher dahinstehen, ob im Falle einer Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag nur für eine Teilfläche des Grundstückes der genaue Flächenansatz, der der Veranlagung zugrunde liegt, überhaupt vom Bestimmtheitsgebot erfasst wird und die Lage der beitragspflichtigen Teilfläche ausreichend deutlich gemacht werden muss (vgl. so etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 - NVwZ-RR 1997, 731; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 1. August 2018 - VG 8 K 885/15 -, juris Rn. 19; kritisch dagegen Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 885/15

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung): Heranziehung zu einem

    Hierfür muss die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides umschrieben werden oder dem Bescheid ein Lageplan mit Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 20 CS 08.861 -, juris, Rn. 12; Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; OVG Weimar, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris, Rn. 31 ff.; Beschluss vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, 399).
  • VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Es kann hier daher dahinstehen, ob im Falle einer Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag nur für eine Teilfläche des Grundstückes der genaue Flächenansatz, der der Veranlagung zugrunde liegt, überhaupt vom Bestimmtheitsgebot erfasst wird und die Lage der beitragspflichtigen Teilfläche ausreichend deutlich gemacht werden muss (vgl. so etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 - NVwZ-RR 1997, 731; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; kritisch Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 577/14

    Erhebung eines Schmutzwasseranschlussbeitrages

    Es kann hier daher dahinstehen, ob im Falle einer Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag nur für eine Teilfläche des Grundstückes der genaue Flächenansatz, der der Veranlagung zugrunde liegt, überhaupt vom Bestimmtheitsgebot erfasst wird und die Lage der beitragspflichtigen Teilfläche ausreichend deutlich gemacht werden muss (vgl. so etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 - NVwZ-RR 1997, 731; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; kritisch Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 07.07.2022 - Au 2 K 21.1484

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Erschließungsbeitragspflicht

    Dieses unter einer Nummer geführte Buchgrundstück kann - wie hier - auch aus mehreren Flurstücken bestehen (so z.B. BayVGH, U.v. 5.2.2013 - 6 CS 12.2360 - BeckRS 2013, 47565; ThürOVG, B.v. 19.11.2012 - 4 EO 626/11 - BeckRS 2013, 50165, VG München, B.v. 20.3.2018 - M 28 S 17.3377 - juris Rn. 21; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Januar 2022, Rn. 800; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 7 ff.).
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